Bundesrat beschießt das Bestellerprinzip. Was bedeutet das für Sie als Kunden?
13 April
Heute gingen die Neuregelungen zu Mietpreisbremse und Bestellerprinzip durch den Bundesrat. Jetzt fehlt nur noch die offizielle Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck, bevor die Gesetzesänderungen in Kraft treten.
Doch noch ist vielen Vermietern unklar, was die Neuregelungen eigentlich für sie bedeuten. Ab wann gilt das Bestellerprinzip? Wo und wann greift die Mietpreisbremse? Und was ist überhaupt die "ortsübliche Vergleichsmiete", die bei der Neuvermietung nicht um mehr als zehn Prozent überschritten werden darf?
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten einer professionellen Vermietung, unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage.
Sprechen Sie uns gerne an.
Zurück zur Übersicht