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Das Bestellerprinzip und seine Auswirkungen auf den Verkauf und die Vermietung von Immobilien.
13 April

Das Bestellerprinzip ist nun beschlossene Sache und wird voraussichtlich ab dem 01. Juni 2015 in Kraft treten.

Was bedeutet das nun für Sie als Vermieter und Verkäufer von Immobilien? Die beschlossenen Gesetzesänderungen beziehen sich auf das Wohnungsvermittlungsgesetz. Das Wohnungsvermittlungsgesetz regelt die Tätigkeit der Makler im Bereich der Vermittlung von Wohnraummietverträgen.

Das Gesetz regelt unter Anderem, dass die vom Makler geforderte Vermittlungsprovision maximal 2 Nettokaltmieten, zzgl. Mehrwertsteuer vom Mieter betragen darf. Wer die Provision zu zahlen hat (Mieter oder Vermieter) war bislang im Gesetzt nicht geregelt und frei verhandelbar.

Diese Regelung wird es ab dem (voraussichtlich) 01. Juni 2015 nicht mehr geben. Es gilt dann, dass derjenige, der den Makler bestellt hat, auch die Provision zu zahlen hat. Das dürfte nach derzeitigem Kenntnisstand in nahezu allen Fällen der Vermieter sein.

Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung auf die Vermittlung von Gewerberaummietverträgen und auf den Verkauf von Wohnimmobilien?

Kurz gesagt: gar keine!

Das Gesetz regelt ausschließlich den Bereich der Vermietung von Wohnräumen.

Sie möchten in naher Zukunft Ihre Immobilie vermieten? Dann sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne über die Möglicheiten einer professionellen Vermietung Ihrer Immobilie.

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